Die Fahrschule | Fahrschule Witte

Die Fahrschule

Leistungen

  • Unser Service-Paket für Deinen Erfolg
  • Wöchentlich 2 x Theorieunterricht mit zwei Themen *
  • Jede Woche Prüfung
  • Jederzeit Fahrstunden
  • Abholung von zu Hause
  • Moderne Lehrfahrzeuge
  • BMW-Motorräder
  • Schutzbekleidung stellt die Fahrschule
  • Optimale Prüfungsvorbereitung **
  • Hohe Erfolgsquote
  • Fahrschulwechsel zu uns jederzeit möglich

* Die einzelnen Unterrichtsstunden der Fahrschulen entnimmst Du bitte dem aktuellen Stundenplan.
** Prüfungsvorbereitung: Vortest bei Theorieprüfung + simulierte Prüfungsfahrten

Theorieunterrichte und Sonderfahrten

Anzahl der vorgeschriebenen Theorieunterrichte á 90 Minuten
(Grundwissen + klassenspezifischer Stoff)

Führerschein-Ersterteilung

Führerschein-Erweiterung

B

12 + 2

6 + 2

A

12 + 4

6 + 4

A1

12 + 4

6 + 4

M

12 + 2

6 + 2

S

12 + 2

6 + 2

L

12 + 2

6 + 2

Mofa

6

Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten á 45 Minuten

Landstraße

Autobahn

Nacht

B

5

4

3

BE

3

1

1

A

5

4

3

A
bei Vorbesitz A1, A beschr.
oder Kl.3 vor 1.4.1980

3

2

1

A1

5

4

3

M

0

0

0

S

0

0

0

Begleitetes Fahren mit 17

Seit dem 1. September 2005 läuft auch in Bayern der Modellversuch “Begleitetes Fahren”. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.

Begleitperson
mindestens 30 Jahre alt
mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
So geht’s
Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für “Begleitetes Fahren” verwendet wird.
Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Führerscheinklassen

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen ab 2013.

Wir bilden in den folgenden Führerscheinklassen aus:

Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t und mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Ein Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt, darf immer mitgeführt werden.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: AM

Klasse B96 (kleiner Anhängerschein)
Spezieller Führerschein für das Ziehen von schweren Caravans.
Inhaber eines B Führerscheins dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: keine
Voraussetzung ist eine theoretische und praktische Ausbildung.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Klasse BE 
Alle Anhänger die mehr als 750kg wiegen und nicht unter Ziffer B96 fallen.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Für den Direkteinstieg der Klasse A beträgt das Mindestalter 24 Jahre.

Klasse A
Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung (auch mit Beiwagen).
Mindestalter: 24 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1, A2 und AM

Klasse A1 
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für die Führerscheinklasse A1 keine Sonderauflagen mehr.
Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Das Tempolimit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige wird bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und eine Motorleistung von maximal 11 kW aufgehoben. Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4 (Ausstellung vor dem 01. April 1980), dürfen diese Klasse weiterhin fahren. Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2
Diese Fahrerlaubnisklasse ist ab 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von
Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt.
Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg.
Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse AM 
Die alte Führerscheinklasse S und M werden zusammengefasst.
Die neue Klasse AM gilt künftig für Kleinkrafträder und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
maximal 45 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis

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